Informationen über den Schulausspeisungsdienst

mensa

Die Einschreibegesuche betreffend Schulausspeisung für das Schuljahr 2024/2025 können ausschließlich ab 01. Juli bis 10. August 2024 eingereicht werden.


Für die Zulassung zum Schulausspeisungsdienst ist es notwendig, sich innerhalb der festgelegten Termine durch Anwendung des Onlineportals myCIVIS (https://my.civis.bz.it/public/de/), wobei hierfür entweder mit SPID oder mit dem neuen elektronischen Personalausweis (CIE), oder bei der Gemeinde Neumarkt, im Protokollamt (Erdgeschoss, Mo., - Fr., 08:30 – 12.30 Uhr/ Mo. u. Mi. 14.00 – 16.30 Uhr), oder mittels E-Mail an info@gemeinde.neumarkt.bz.it anzumelden.

ACHTUNG!
Bei bereits vorhandenen Zahlungsrückständen, kann die Einschreibung für das laufende Schuljahr NICHT vorgenommen werden.

In Folge der Einschreibung zum Schulausspeisungsdienst wird vom zuständigen Gemeindeamt ein persönlicher Kodex (PAN-Kodex), der für die gesamte Pflichtschulzeit gültig ist, an jene zugeschickt, welche noch nicht im Besitz davon sind.

Vormerkung und Abmeldung der Mahlzeiten

Falls eine E-Mail-Adresse angegeben wurde, wird eine E-Mail mit Benutzername und ein Passwort zugesendet, mit denen Sie Ihre eigene Situation (genossene Mahlzeiten, Guthaben usw.) jederzeit über die MeetsFood-App überprüfen können.

Die Mahlzeiten werden automatisch auf der Grundlage, der bei der Anmeldung zum Dienst angegebenen Tage verrechnet.
Eventuelle Abmeldungen müssen innerhalb 09:30 Uhr des Abwesenheitstages ausschließlich über die MeetsFood-App erfolgen (Smartphone- oder Tabletanwendung zum Herunterladen).

Im Falle einer fehlenden oder verspäteten Abmeldung ist es nicht mehr möglich, die Zubereitung der Mahlzeit zu vermeiden, und die Mahlzeit wird daher in Rechnung gestellt.

Wie wird bezahlt?

Die Bezahlung der Mahlzeiten erfolgt mittels “Vorkasse”.
Die Überweisungen der geschuldeten Beträge müssen stets im Voraus getätigt werden, wobei das angesammelte Guthaben nach und nach zur Deckung der genossenen Mahlzeiten herangezogen wird.

Für Nutzer mit Anspruch auf reduzierte Gebühr ist ein Mindestbetrag in Höhe von 30,00 Euro und für jene mit Volltarif in Höhe von 50,00 Euro festgesetzt.

Das Aufladen des Guthabens kann mehrere Male im Laufe eines Schuljahres in Höhe des geschuldeten Betrages durchgeführt werden.

  • es ist notwendig für jedes einzelne Kind einer Familie eine getrennte Überweisung zu tätigen;
  • es wird empfohlen, die Überweisungsbestätigung aufzubewahren;
  • das Informatik-System weist die Familien automatisch mittels SMS darauf hin, wenn das Guthaben zu Ende geht.

Anweisungen für die Bezahlung:

Die Überweisung muss auf folgendes Konto zu Gunsten der Gemeinde Neumarkt erfolgen, wobei der im Schreiben der Bestätigung für die Zulassung zum Schulausspeisungsdienst angegebene Zahlungsgrund, angegeben werden muss:

IBAN Kodex –Südtiroler Sparkasse AG:
IT 45 G 06045 11619 000001310003

ZAHLUNGSGRUND (siehe Bestätigung für die Zulassung zum Schulausspeisungsdienst)
PAN Kodex NACHNAME VORNAME

Zahlungsbefreiung und Tarifermäßigung:

Wer Anspruch auf Zahlungsbefreiung oder Tarifermäßigung hat, muss das entsprechende Kästchen ankreuzen und eine Befreiungsbescheinigung beilegen bzw. über die Bescheinigung zum Faktor der wirtschaftlichen Lage der Familiengemeinschaft (FWL/EEVE) 2023 hinweisen. Das Dokument im Papierform ist nicht beizulegen: das beauftragte Gemeindeamt wird die Angaben telematisch einholen. Wenn die Angaben über die bereits erstellte EEVE fehlen, wird der Höchsttarif berechnet.

Wichtig:
Der Faktor der wirtschaftlichen Lage FWL wird auf der Grundlage der EINHEITLICHEN ERKLÄRUNG DES VERMÖGENS UND EINKOMMENS (EEVE) ermittelt. Hierfür ist es notwendig, sich an ein autorisiertes Steuerbeistandszentrum (CAAF) oder Patronat zu wenden. Eine Ermäßigung gilt ab dem ersten Tag nach der Abgabe der FWL-Bescheinigung. Eine rückwirkende Begünstigung wird auf keinen Fall gewährt.

Tarife pro Mahlzeit:

KategorienNachmittags-unterrichtAußerschulischer Mensabesuch
FWL bis 3€ 3,00€ 3,00
FWL ab 3€ 4,20€ 4,20
Behinderung/Invalidität€ 0,00€ 0,00

Restguthaben am Ende eines Schuljahres 

Das Restguthaben am Ende eines Schuljahres bleibt für das darauffolgende Schuljahr bestehen. Sollte am Ende der gesamten Schullaufbahn noch ein Restbetrag übrig sein, wird dieser rückerstattet, indem Sie einen Antrag auf dem entsprechenden Formular stellen, welcher im Protokollamt der Gemeinde Neumarkt abgeholt oder von der Internetseite der Gemeinde Neumarkt (www.gemeinde.neumarkt.bz.it) heruntergeladen werden kann.

Weitere Informationen und Hinweise zum Ausfüllen des Anmeldeformulars für den Schulausspeisungsdienst finden Sie auf der Website der Gemeinde Neumarkt auf der entsprechenden Seite.

Für Informationen und Auskünfte in Bezug auf den Dienst wenden Sie sich bitte an das Vize-Sekretariatsamt unter folgendem Kontakt:
Loredana Carlon Tel. +39 0471 829165, loredana.carlon@gemeinde.neumarkt.bz.it

11.06.2024

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